Hinweisverfahren
Als werteorientiertes und umweltfreundliches Familienunternehmen ist es uns besonders wichtig, unethisches und illegales Verhalten aufzudecken, um für das Wohlergehen unserer Mitarbeitenden und den Schutz der Umwelt als unserer natürlichen Lebensgrundlage zu sorgen. In unserer Grundsatzerklärung, die den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entspricht, informieren wir Sie genauer über diese Themen sowie über die von uns ergriffenen Maßnahmen und Aktivitäten zur Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten entlang unserer Lieferketten. Außerdem haben wir ein Verfahren eingerichtet, im Zuge dessen Hinweise zu möglichen Verstößen gemeldet werden können. Dieses Verfahren entspricht den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG), des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR).
Alle Mitarbeitenden, Geschäftspartner oder sonstige Dritte können Hinweise zu Verletzungen der folgenden Themen einreichen:
- (EU-) Gesetze (z. B. Verstoß gegen die Produktsicherheit, Datenschutzgrundverordnung, das Kartellrecht)
- Menschenrechte (z. B. Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Sklavenarbeit)
- Vorschriften zum Arbeitsschutz und/oder Gesundheitsschutz
- Lohngesetze (z. B. durch Unterschreitung des Mindestlohns oder das Vorenthalten eines angemessenen Lohns)
- Umweltschutzstandards (z. B. durch das Herbeiführen einer schädlichen Bodenveränderung, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung, schädliche Lärmemissionen, übermäßigen Wasserverbrauch oder sonstige unsachgemäße Entsorgung industrieller Abfallprodukte)
- Steuergesetze
- Gesetze zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Antidiskriminierungsgesetze durch Ungleichbehandlung in der Beschäftigung
- sonstige Vorschriften und Gesetzen (Straftatbestände wie z. B. Betrug, Diebstahl, Korruption)
Eingehende Hinweise werden geprüft und nach der thematisch anzuwendenden Verfahrensordnung bearbeitet. Hierbei wird die Identität des/der Hinweisgeber:in gewahrt. Dies gilt nur dann nicht, wenn der/die Hinweisgeber:in vorsätzlich oder grob fahrlässig unwahre Informationen weitergibt. Die Verfahrensordnung zu Hinweisen, die nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und dem Lieferkettengesetz bearbeitet werden, können Sie hier nachlesen. Hinweise, die die General Product Safety Regulation (GPSR, EU-Produktsicherheitsverordnung) betreffen, werden entsprechend der geltenden gesetzlichen Anforderungen bearbeitet.
Hinweise nehmen wir über die folgenden Kanäle entgegen:
Menschenrechtsbeauftragter
+ 49 (0) 5746 / 940-0
Menschenrechtsbeauftragter
Werkstraße 3
32289 Rödinghausen
Betriebsrat
Betriebsrat
Werkstraße 3
32289 Rödinghausen
Ombudsmann
Vertrauensanwalt
+ 49 (0) 89 244 40 93-22
Robert Buchmann
Oskar-von-Miller-Ring 34-36
80333 München
Teilen Sie uns hier Ihren Hinweis mit:
Wenn Sie einen Hinweis wegen des Verdachts auf eine Normverletzung geben möchten, füllen Sie bitte das folgende Formular aus.